Steuerliche Absetzbarkeit für die Krankenversicherung ab 01.01.2010
Bürgerentlastungsgesetz
Am 13.2.2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Beiträge zu eine privaten Krankenversicherung sowie der privaten Pflegepflichtversicherung voll steuerlich absetzbar sein müssen, sofern diese existenznotwendig ist.
Am 01.01.2010 tritt das Bürgerentlastungsgesetz in Kraft.
Bisher konnte die Krankenversicherung im Rahmen der Höchssätze über die "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings zählten hier z. Bsp. auch Haftpflicht-, Unfall-, und Bu-Versicherungen dazu, so dass die Höchstsätze oftmals nur einen Bruchteil der Kosten betrugen.
Neue Regelung:
Unbegrenzt abzugsfähig ist die „Basiskrankenversicherung“ und Pflegepflichtversicherung.
Die Beiträge sind absetzbar für:
• Steuerpflichtige
• Kinder
• Ehegatten/Lebenspartner
Die Basisversicherung ist der Beitrag zur Grundversorgung. Es wird also dem Tarifbeitrag eventuell etwas abgezogen für Heilpraktikerleistungen, Chefarztbehandlung und sonstige Options- und Premium-Versicherungen.
Eine Selbstbeteiligung wird steuerlich nicht berücksichtigt.
Nicht abzugsfähig sind Zusatzversicherungen zur GKV.
Die neue Reglung kann in manchen Fällen Steuerentlastungen bis zu 2500 € bringen.
Für GKV-Versicherte kann jetzt ein Wechsel noch mehr lukrativer sein. Für PKV Versicherte lohnt es sich auf jeden Fal,l den jetzt versicherten Tarif, hinsichtlich der Steueränderung zu überprüfen.
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