Häufige Fragen
Aus unserer Beratungspraxis haben wir festgestellt, dass es immer wieder ähnliche Fragen sind, mir der sich unsere Klienten, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung ins Auge fassen, beschäftigen. Wir haben diese hier für Sie zusammengetragen.
 Haben Sie andere Fragen oder möchten Sie ein Angebot?
Nutzen Sie einfach unsere vielfältigen Kontaktmöglichkeiten!
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Arbeitslosigkeit
Was passiert wenn ich arbeitslos werde?
Als Arbeitssuchende(r) unterliegen Sie in der Regel der Pflichtversicherung und sind somit wieder gesetzlich versichert. Um sich Ihre erworbenen Rechte bei Ihrer privaten Krankenversicherung zu sichern, sollten Sie Ihre PKV in eine Anwartschaftsversicherung umstellen. Hierbei können Sie zwischen kleiner (Wiedereinstieg in die PKV ohne Gesundheitsprüfung ab mit neuem Einstiegsalter) und großer (Wiedereinstieg in die PKV ohne Gesundheitsprüfung und altem Einstiegsalter)Anwartschaft wählen.
Wenn Sie bereits fünf Jahre privat versichert sind können Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben.
Das Arbeitsamt übernimmt dann in der Regel den Beitrag, den es auch für die GKV übernommen hätte.
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Beitragsanpassungen
Wird die Private Krankenversicherung im Alter teurer?
Die Preissteigerung wegen des Älterwerdens sind von Anfang an in den Tarifbeiträgen mit einkalkuliert. Das „Alt-Werden“ führt also zu keiner Preissteigerung. Lediglich das Einstiegsalter spielt eine Rolle. Je jünger Sie mit der PKV anfangen, desto günstiger ist es. Die private Krankenversicherung muss jedoch, wie alle wirtschaftlich arbeitenden Unternehmen die Preise steigern, wenn sich die Kosten erhöhen. Dies geschieht nach den gesetzlichen Bestimmungen und wird von einem Treuhänder überwacht. Gründe für eine Beitragsanpassung können zum Beispiel sein: Erhöhung der Lebenserwartung oder Verteuerung im Gesundheitssystem, das heißt der Behandlungskosten.
Siehe auch Altersrückstellungen
PKV Kinder
Wie werden meine Kinder versichert?
Diese Frage lässt sich im Prinzip nur ganz individuell beantworten, denn es hängt von vielen Faktoren ab. In der Regel heißt es, die Kinder werden beim besser verdienenden mitversichert. Das heißt wenn der Vater mehr verdient und privat versichert ist, werden die Kinder auch privat versichert. Ist der Vater jedoch selbstständig und verdient unter der Beitragsbemessungsgrenze ( 2009: 3675 € monatlich oder 44.100 € jährlich) können die Kinder bei der, in der GKV pflichtversicherten, Mutter familienversichert werden.
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Elternzeit in der privaten Krankenversicherung
Was passiert in der Elternzeit?
Als privat Versicherte zahlen Sie grundsätzlich ganz normal Ihre Beiträge. Es gibt einige wenige Versicherungen, die bei Bezug von Erziehungsgeld eine kostenlose Mitgliedschaft für 6 Monate anbieten, oder bei der Geburt eines Kindes ein Begrüßungsgeld bezahlen. Sollten Sie einen Halbtagsjob annehmen werden Sie in der Regel pflichtversichert. Als freiwillig gesetzlich Versicherte müssen Sie einen Beitrag abhängig vom Familieneinkommen bezahlen.
Rückkehr in die GKV
Einmal privat immer Privat- stimmt das?
Nein, es gibt sogar viele Situationen in denen Sie vielleicht gerne privat versichert bleiben möchten und dies nicht können.
Grundsätzlich ist eine Rückkehr jedoch an bestimmte Bedingungen gebunden. Der Gesetztgeber will damit verhindern, dass Sie in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen profitiren und später zum Beispiel bei Familiengründung wieder von Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung.
Voraussetzung für eine Rückkehr ist die Versicherungspflicht. Diese tritt zum Beispiel ein, wenn das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt oder Arbeitslosengeld bezogen wird.
Ab einem Alter von 55 Jahren ist die Rückkehr sehr schwer.
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