Was sollten Angestellte bei der Wahl der privaten Krankenversicherung besonders beachten.

Welche Leistungen Sie als Angestellter in der privaten Krankenversicherung absichern möchten, hängt ganz von Ihren Ansprüchen und Zielen ab.
Als freiwillig versicherte Angestellte oder Angestellter haben Sie ein recht hohes Einkommen und zahlen in der gesetzlichen Krankenversicherung einen hohen Beitrag ( 641,25 € € stand 01.01.2010).
Sie bekommen einen Arbeitgeberzuschuss und seit dem 1.1.2010 können Sie den Grundbeitrag der Krankenversicherung steuerlich voll absetzen.
Wenn Sie einen günstigeren Tarif wählen, senken sich auch Ihr Arbeitgeberzuschuss, und der steuerlich absetzbare Beitrag.
All diese Eckpunkte sollten bei der Wahl der privaten Krankenversicherung berücksichtigt werden.
Natürlich hängt es auch noch von Ihrer Familiensituation ab. So wird ein Alleinstehender wahrscheinlich anders entscheiden, als ein Vater von zwei Kindern.
Die steuerliche Entlastung hängt von Ihrer Einkommens- und Vorsorgesituation ab.
Es gehört selbstverständlich zu meiner Beratung dazu, Ihnen auszurechnen, ob eine etwas höhere oder eine niedrigere Selbstbeteiligung wirtschaftlicher ist, bzw. welche Auswirkungen sie hat.
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Private Krankenversicherung Angestellte – Beitragsbemessungsgrenze und neue steuerliche Regelung
Ab 2010 ändert sich viel rund um die private Krankenversicherung. Besonders für Angestellte lohnt es sich, jetzt über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachzudenken.
Durch die Gesundheitsreform 2007 wurde der Wechsel in die PKV für Angestellte erschwert. Als Angestellter muss man seit dem, drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze der Krankenversicherung (häufig verwechselt mit der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung) verdienen um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Viele Angestellte, die davon erstmals betroffen waren, können jetzt im Jahr 2010 in die Private Krankenversicherung wechseln.
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung im Jahr 2007: 47.700 EUR
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung im Jahr 2008: 48.150 EUR
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung im Jahr 2009: 48.600 EUR
Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung im Jahr 2010: 49.950 EUR
Die 3-Jahresfrist ist mit der Gesundheitsreform von Ulla Schmidt &Co zum 2.2.2007 eingeführt worden.
Die neue CDU/ FDP Regierung diskutiert nun, die frühere Regelung (nach der nur ein Jahr über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient werden muss, bevor ein Wechsel in die PKV möglich ist) wieder einzuführen.
Zurzeit diskutiert man über eine Neuregelung zum 1.1.2011.
Neu ist ab dem 1.1.2010 auch noch die veränderte steuerliche Betrachtung der Krankenversicherung. Früher konnte die Krankenversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen bis zu einem Höchstbetrag (Nichtselbständige: Ledig: 1.500€/Jahr; Verheiratet: 3.000€/Jahr; Selbständige: Ledig: 2.400€/Jahr; Verheiratet: 4.800€/Jahr) steuerlich abgesetzt werden. In der Praxis hatte man jedoch meist weit höhere Aufwendungen als die Höchstbeträge.
Die neue Regelung ermöglicht, dass die Krankenversicherung für den Basisschutz voll steuerlich absetztbar ist. Möchte man sich z.Bsp. in einer privaten Krankenversicherung mit einem Topschutz versichern, so wird dem Beitrag ein geringer Prozentsatz für die Topleistungen abgezogen. Der verbleibende Teil ist voll steuerlich absetzbar.
Dies erfordert ein komplettes Umdenken im Vergleich der der Tarife der Privaten Krankenversicherungen und in der Beratung.






