PKV für Beamte
Beamte erhalten von Ihrem Träger eine Beihilfe zur Krankenversicherung.
Der Beihilfesatz beträgt je nach Träger und Person zwischen 30 und 70 %. Nicht erwerbstätige Ehepartner und Kinder des Beihilfeberechtigten erhalten ebenso Beihilfe.
Beamte können sich unabhängig vom Gehalt privat versichern. Der Beihilfesatz bleibt unverändert, ob privat oder gesetzlich versichert.
Die private Krankenversicherung übernimmt nur den Prozentsatz, der nicht von der Beihilfe abgedeckt wird, und so sind die Tarife im Vergleich zu „Normaltarifen“ viel günstiger.
Eine sehr wichtige Zusatzversicherung für privat versicherte Beamte sind die Beihilfe-Ergänzungs-Tarife. Sobald sie privat versichert sind, werden Sie als privat Versicherter vom Arzt behandelt, und dafür auch die Rechnungen ausgestellt. Die Beihilfe-Verordnung unterscheidet sich jedoch von der GÖÄ, sodass es hier zu Differenzen kommen kann. Ein Teil der Rechnung wird von der Beihilfe abgerechnet, der andere von Ihrer privaten Krankenversicherung. Um den Teil der Beihilfe auf das Niveau der PKV anzugleichen brauchen Sie die Beihilfe-Ergänzungs-Tarife.
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