Die private Krankenversicherung für...
Für einige Berufs- oder Bevölkerungsgruppen gibt es so manche Besonderheiten, die wir in den folgenden Artikel genauer erläutern werden.
...Selbstständige und Unternehmer.
Selbstverständlich vergleiche ich die Tarifmöglichkeiten für Sie als selbstständigen Unternehmer genauso individuell wie für alle anderen auch.
Dennoch gibt es einige Besonderheit die berücksichtigt werden sollten.
Existenzgründer:
Die meisten Existenzgründer möchten zunächst einen kostengünstigen Tarif. Dies lässt sich entweder durch eine anfänglich hohe Selbstbeteiligung ermöglichen, oder durch einen Tarif mit abgespeckten Leistungen.
Wenn man sich für eine der beiden Varianten entscheidet, sollte es eine spätere Wechseloption ohne erneute Gesundheitsprüfung geben. Außerdem sollten Sie sich auch die besseren Tarife einer Gesellschaft ansehen. Denn was nütz es Ihnen wenn Sie einen günstigen Einsteigertarif mit Wechseloption haben, der gute Tarif dann aber unverhältnissmäßig teuer ist.
Selbstbeteiligung:
Bis jetzt war es wirtschaftlich meist sinnvoller als Selbstständiger Unternehmer eine recht hohe Selbstbeteiligung zu wählen. Da Sie keinen Arbeitgeberzuschuss bekommen, kann man recht viel Geld sparen, vor allem wenn keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Einigen macht eine hohe Selbstbeteiligung jedoch ein ungutes Gefühl, da man das Geld für die Arztrechnung zunächst selbst aufbringen muss.
Ab dem 1.1.2010 kommt noch die steuerliche Betrachtung hinzu. Von da an sieht der Gesetzgeber vor, dass die Beiträge zur Krankenversicherung für gesetzlich und privat Versicherte steuerlich voll abzugsfähig sein werden. Allerdings nur bis zur Höhe einer Basisversorgung. Privaten Kompaktversicherungen wird also nach einer bestimmten Formel prozentual etwas für sogenannte Mehrleistungen wie Heilpraktiker, Chefarztbehandlung und Zahnersatz abgezogen. Eine Selbstbeteiligung wird hierbei nicht beachtet.
Es kann sich inzwischen also unter bestimmten Umständen auch für Selbstständige lohnen, eine niedrige Selbstbeteiligung zu wählen.
Krankentagegeld:
Gerade Existenzgründer verzichten oft aus Kostengründen auf die Option sich im Krankheitsfall finanziell abzusichern.
Eine Krankentagegeldversicherung kann zum Beispiel ab den 21. Krankheitstag oder ab dem 28. Krankheitstag Leistungen auszahlen, aber auch wesentlich später.
So kann es zum Beispiel durchaus sinnvoll sein, ab dem 28. Tag nur eine Grundabsicherung zu versichern und dann ab der 6. oder 8. Woche noch einen höheren Tagessatz.
Wie dies gestaltet wird, hängt ganz von Ihren persönlichen Rücklagen, Ihrem Geschäftsmodell und Ihrer persönlichen Situation und Neigung ab.
Ganz ohne eine finanzielle Absicherung im Krankheitsfall geht es natürlich auch - dies ist aber sehr riskant!
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