PKV Wechsel von privat zu privat
Sie sind gesetzlich versichert und wollen in die PKV wechseln? Auf dieser Seite finden Sie viele Informationen für einen Wechsel innerhalb der PKV. Informationen für einen Wechsel von der GKV zur PKV finden Sie hier: Wechsel in PKV
Sie sind bereits in der PKV versichert und unzufrieden? Oder sie haben sich damals nicht richtig beraten lassen und spielen jetzt mit dem Gedanken noch einmal die PKV zu wechseln?
Ob sich ein Wechsel zu einer andren PKV lohnt oder nicht hängt von vielen Faktoren ab.
Zuerst einmal kommt es darauf an, ob ihr Gesundheitszustand einen Wechsel in eine andere PKV überhaupt zulässt. Denn wenn Sie einen Antrag bei einer neuen PKV stellen,um in diese zu wechseln, müssen Sie natürlich auch erneut die Gesundheitsfragen beantworten.
Dann hängt es natürlich davon ab, wie lange Sie schon bei Ihrer jetzigen PKV versichert sind.
Ich persönlich würde zum Beispiel niemanden, der bereits 10 Jahre bei einer PKV versichert ist, zu einem Wechsel raten. Sie würden bei diesem Wechsel auf zu viele erworbene Rechte verzichten!
Dennoch lohnt es sich einfach mal zu vergleichen. Je früher desto besser! Manchmal lohnt sich zum Beispiel der Wechsel der Kinder in eine neue PKV. Denn häufig ist es so, das die Eltern ihre Kinder in der gleichen PKV versichern wie sie selbst. Es ist für ein Neugeborenes häufig auch sinnvoll die PKV der Eltern zu wählen, denn die PKV der Eltern sichert mit dem Kontrahierungszwang einen sofortigen unkomplizierten Versicherungsschutz. Nicht jeder frisch gebackene Vater oder Mutter hat Lust sich mit der PKV für das Kind auseinander zu setzten, gilt doch meist die ganze Aufmerksamkeit dem Neugeborenen. Später ist der Wechsel in eine andere PKV jedoch möglich und manchmal eben auch sinnvoll. Sprechen Sie mich an. Für eine kurze PKV Vergleichs- Analyse brauche ich nur Ihren aktuellen Beitrag und alle versicherten Tarife.
Sie können mir hierfür gern Ihr letztes Beitragsanpassungsschreiben (oder falls Sie noch keines bekommen haben - den Versicherungsschein)über unser Kontaktformular, per Fax (06150-96 19 73) oder E-Mail zusenden. Bitte notieren Sie auch Ihre Kontaktdaten.
Mitname der Altersrückstellungen
Der Gesetzgeber sieht seit dem 1.1.2009 vor, dass Versicherte einer privaten Krankenversicherung Ihre Altersrückstellungen in Höhe der Basisversorgung mit zu dem neuen Anbieter nehmen können.
Seit dem sind die Tarife neu kalkuliert worden.
Für bereits vor dem 1.1.2009 privat Krankenversicherte gab es eine 6-monatige Frist einen Wechsel in eine andere private Krankenversicherung zu beantragen, und die Altersrückstellungen mit zu nehmen.
Dies hatte in der Praxis allerdings einige Nachteile: So mussten Wechsel- Willige zunächst für zwei Jahre in den Basistarif der neuen Gesellschaft wechseln. Dieser war meist teurer und hatte häufig schlechtere Leistungen.
Des Weiteren waren die Rückstellung, die mitgenommen werden konnten, meist gar nicht so hoch wie vermutet, denn es wurden die Bestandteile für Zusatzversicherungen wie Heilpraktiker, Chefarzt etc. abgezogen.
Tarif Optimierung für langjährig Versicherte
Für bereits langjährig privat Krankenversicherte, für die sich ein Wechsel in eine andere Krankenversicherung meist nicht lohnt, oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist biete ich einen ganz besonderen Service an:
Viele private Krankenversicherungen haben inzwischen geschlossenen Tarife, oder einfach sehr alte hochwertige Tarife, die heute kaum noch verkauft werden. Diese Tarife werden meist sehr teuer. Oftmals gibt es jedoch günstigere Tarife bei der gleichen privaten Krankenversicherung ( PKV ). Bei einem Wechsel innerhalb ihrer privaten Krankenversicherung bleiben Ihnen Ihre Altersrückstellungen erhalten.
Bei diesem Service recherchiere ich für Sie, ob es bei Ihrer Krankenversicherung inzwischen einen günstigeren Tarif gibt, der Ihren Vorstellungen entspricht und vielleicht eine Einsparung für Sie bringt. Sollte dies der Fall sein wickle ich den Wechsel für Sie ab, so dass Sie keinerlei Umstände haben.
Die PKV-Optimierung! Dieser Service ist kostenpflichtig, allerdings arbeite ich ausschließlich erfolgsorientiert! Mein Honorar richtet sich nach Ihrer Ersparnis.
Kündigung PKV
Kündigungsfristen in der privaten Krankenversicherung - Änderung seit dem 1.01.2009
Die Kündigungsbedingungen der privaten Krankenversicherung ( PKV) haben sich seit dem Eintritt der Versicherungspflicht ( 01.01.2009 ) zum Vorteil der versicherten verändert. Früher war eine Kündigung der privaten Krankenversicherung, sofern Sie fristgerecht ausgesprochen wurde, sofort wirksam. Das hatte zur Folge, da man eventuell ohne Versicherungsschutz da stand, wenn man sich nicht vorher um eine neue PKV gekümmert hat.
Nach Eintritt der allgemeinen Versicherungspflicht ist eine Kündigung erst rechtswirksam, wenn der Nachweis der neuen Versicherung vorliegt. Hierfür hat der Versicherte Zeit bis zum Kündigungszeitpunkt.
Konkret heißt das, Sie können Ihre private Krankenversicherung am 29.09 Kündigen, wenn Sie einen Kündigungstermin zum Ende des Kalenderjahres haben und sich dann ganz in Ruhe im Oktober, November und Dezember um eine neue private Krankenversicherung kümmern.
Natürlich sollte Sie dies auch recht zügig tun, denn wenn Sie die PKV wirklich wechseln wollen, gibt es in der Regel keinen Grund dies hinaus zu zögern, jedoch ein gewisses Risiko, dass inzwischen etwas gesundheitlich passiert.
Aber Sie können eben wenn Sie unter Zeitdruck stehen einfach vorab ohne Risiko kündigen.






