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Vergleich GKV PKV

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Private oder gesetzliche Krankenversicherung


In Deutschland existieren zwei völlig unterschiedliche Systeme der Krankenversicherung:
Die gesetzliche Krankenversicherung und die private Krankenversicherung!

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Sie unterscheiden sich in ihren Grundzügen, wie Erstattungssystem, Beitragsberechnung und Kalkulation, sowie in den Leistungen.

Wir liefern Ihnen in den folgenden Beiträgen die Informationen dazu.

Sie fragen sich jetzt sicher, was so eine private Krankenversicherung ganz konkret für Sie kosten würde.

Sicher möchten Sie jetzt wissen welche Haken es geben kann?

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Unterschiede in der Beitragsberechnung zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung


Prinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht das Solidaritätsprinzip. Dies bedeutet,
dass die Beiträge am Einkommen bemessen werden, und zwar unabhängig von Alter, Gesundheitszustand und Anzahl der versicherten Personen.
Die Leistungen sind unabhängig von der Beitragshöhe gesetzlich geregelt.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ehegatte und Kinder beitragsfrei mitversichert.


Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden im Umlageverfahren erhoben. Das bedeutet, dass die Kosten für das gesetzliche Gesundheitssystem durch die im gleichen Jahr eingenommenen Beiträge gedeckt werden müssen.
Weiterhin wird das Versicherungsentgelt im Umlageverfahren erhoben. Dies bedeutet, dass
alle Aufwendungen im Kalenderjahr durch die in diesem Jahr eingehenden Beiträge gedeckt
werden. Außer einer gesetzlichen Rücklage werden keine weiteren Rückstellungen gebildet.
Hierbei kommt die gleiche Problematik, mit der die Rentenversicherung zu kämpfen hat zum Tragen: Die Entwicklung der Altersstruktur der Bevölkerung.

Prinzipien der privaten Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person einen eigenen risikogerechten Beitrag.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Alter, Geschlecht und nach dem Gesundheitszustand der versicherten Person bei Vertragsabschluß. Außerdem hängt er natürlich auch noch von den zu versichernden Leistungen ab. Die Berechnung erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dieses Prinzip nennt sich Äquivalenzprinzip.

Da statistisch gesehen im Alter vermehrt Leistungen in Anspruch genommen werden, wird von Anfang an eine Altersrückstellung aufgebaut, um diese Kosten aufzufangen.
Dieses Kalkulationsverfahren bezeichnet man als Kapitaldeckungsverfahren.

Systemvergleich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung


Wie im Artikel Beitragsberechnung erläutert, handelt es sich um zwei grundverschiedenen Kalkulationsprinzipien bei der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
Aber auch die  Erstattungssysteme  sind völlig unterschiedlich.

In der gesetzlichen Krankenversicherung herrscht das Sachleistungsprinzip.

Das heißt der Arzt bekommt als Vergütung einen vorgeschriebenen Satz und für einen Zeitraum ein bestimmtes Budget. Therapieformen, die nicht erstattet werden, kommen so in der Regel gar nicht in Betracht.

Seit einiger Zeit haben gesetzlich Versicherte die Möglichkeit sich auf Kostenerstattung umstellen zu lassen. Dies hat jedoch zur Folge, dass Sie einen großen Teil der medizinischen Versorgung selbst bezahlen müssen. Durch eine Aufstockung mit einer Zusatzversicherung kann dieses finanzielles Risiko jedoch aufgefangen werden.

Bei der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip.

Stark vereinfacht heißt das, der Arzt stellt eine Rechnung die Kassen erstatten die versicherten Leistungen.
Der Arzt stellt eine Rechnung nach Zeitaufwand, Therapieform und besondere Umstände. Hierbei muss er sich an die gesetzlichen Grundlagen und die Gebührenordnung für Ärzte halten, es sei denn Sie haben vorher eine schriftliche Honorarvereinbarung getroffen.
Dadurch ist es ihm möglich in Absprache mit seinem Patienten unter einer großen Bandbreite an Therapieformen und Medikamenten zu wählen.
Für wie viel Mitspracherecht entscheiden Sie sich, wenn es um Ihre Gesundheit geht?

Leistungsvergleich private Krankenversicherung / gesetzliche Krankenversicherung


Auszug aus dem fünften Sozialgesetzbuchüber die Behandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung:

"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein."

GKV

PKV

Die Leistungen sind gesetzlich geregelt


Leistungen jederzeit durch z.Bsp. Reformen veränderbar

Leistungen sind Vor Abschluss frei wählbar, je nach Gesellschaft und Tarif

Vertraglich vereinbarte Leistungen bleiben bestehen.

Geltungsbereich:

Bundesrepublik Deutschland
Bei Reisen in Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist  ein Auslandskrankenschein erforderlich. Ansprüche bestehen dann nach den Regelungen des Gastlandes.
Geltungsbereich:

Europa

Weltgeltung zeitlich begrenzt, je nach Gesellschaft und Tarif 2 bis 12 Monate.
Behandlung durch kassenzugelassene Ärzte.
Behandlungen müssen wirtschaftlich sinnvoll sein.

Leistungen nach Katalog max. bis vergleichbar mit 1fachn Satz der GOÄ
Freie Arztwahl

Behandlungen müssen medizinisch notwendig sein.

Gute Tarife erstatten meist mindestens bis zum 3,5fachen Satz der GOÄ, einige auch darüber-.

Keine Leistungen für Sehhilfe. Geringe Zuzahlungen für Brillen nur für Kinder und Sehbehinderte

Leistungen für Sehhilfe je nach Tarif und Gesellschaft.
Zuzahlungen für Arzei und Verbandsmittel, Heilmittel und Hilfmittel, nur in einfachster Ausführung Leistungen je nach Tarif und Gesellschaft, bis zu hundert Prozent auch gehobenen Ausstattung
Kein Heilpraktiker Leistungen je nach Tarif und Gesellschaft für Heilpraktiker und Naturheilkunde
Im Krankenhaus:
10€ Zuzahlung für max. 28 Tage im Jahr, Behandlung vom gerade Dienst habenden  Stationsarzt,Unterbringung im Mehrbettzimmer


keine Zuzahlung
Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und 1 oder 2 Bett Zimmer können abgeschlossen werden.
Tagegeld dem Einkommen entsprechend ca. 70% vom Brutto oder 80% vom netto, max. jedoch ca. 80 € pro Tag.
Leistung für maximal 1,5 Jahre.
Tagegeld dem Einkommen entsprechend bis ca. 200 € täglich wählbar.
Leistung unbegrenzt solange keine Berufsunfähigkeit besteht.
Zahnersatz:
Fester Zuschuß von 50 % für den zahnmedizinischen Befund
Bis zu 80-90 % versicherbar
auch gehobende Versorgung möglich
Hausarztprinzip     und Praxisgebühr Hausarztprinzip möglich, keine Praxisgebühr

Kündigungsmodalitäten  in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung

Kündigungstermin in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zwei Monate zum Monatsende.Die 18 Monate Bindefrist gelten bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung nicht.

Bei den privaten Krankenversicherungen muss die Grundlaufzeit von ein bis drei Jahren erfüllt sein, danach verlängert sich der Vertrag automatisch um ein Jahr.

Er kann man mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Hier bei ist jedoch der mögliche Kündigungstermin zu beachten.
Die meisten privaten Krankenversicherungen haben als Kündigungstermin das Kalenderjahr, einige jedoch auch das Versicherungsjahr.






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Kontakt

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Sylvia Farnsteiner

Tel. 06150- 99 01 46

Fax 06150 - 96 19 73

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