Wechsel in die PKV - Hier finden Sie Antworten
Wer kann in die private Krankenversicherung wechseln?
Für wen ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll?
Lohnt sich der Wechsel in die private Krankenversicherung?
Was kostet der Wechsel in eine private Krankenversicherung?
Wie funktioniert der Wechsel in die private Krankenversicherung?
In eine private Krankenversicherung wechseln können Selbstständige und Freiberufler, unabhängig vom Einkommen, und Angestellte, die bereits drei Jahre in Folge über der jeweils gültigen Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze oft verwechselt mit der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung) verdienen.
In der privaten Krankenversicherung zahlen Sie Ihren Beitrag abhängig von den gewünschten Leistungen und nach Einstiegsalter.
Für einen Vergleich können Sie folgende „Eckpunkte" überlegen:
• Wie hoch darf Ihre jährliche Selbstbeteiligung maximal sein?
• Möchten Sie einen Basisschutz, einen guten Preis-Leistungsschutz oder einen Topschutz
• Soll der Zahnschutz GKV Niveau, mittel oder sehr gut sein.
• Möchten Sie im Krankenhaus 1-2 Bett Zimmer mit Chefarzt oder Mehrbettzimmer mit Stationsarzt
• Sind Ihnen Heilpraktikerleistungen wichtig?
• Kommt für Sie das Hausarztprinzip in Frage?
• Sollen Kurleistungen abgesichert werden?
- Wer kann sich privat versichern?
- Beitragsbemessungsgrenze
- Vorgehensweise
- Arbeitgeberzuschuss Krankenversicherung
- Altersrückstellungen
- Gesundheitsprüfung
Freiwillig oder pflichtversichert?
Angestellte können grundsätzlich nur in die private Krankenversicherung wechseln, wenn sie den Status des freiwillig Versicherten haben.
Selbstständige, Freiberufler, sowie Beamte können unabhängig von Ihrem Einkommen in die private Krankenversicherung wechseln.
Seit dem 1.1.2009 gibt es eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Angestellte müssen drei Jahre in Folge mit Ihrem Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (auch Versicherungspflichtgrenze) liegen, damit Sie zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen dürfen.
Gesetzlich Pflichtversicherte haben die Möglichkeit Ihre Leistungen über eine private Zusatzversicherung aufzustocken.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Häufig wird mit der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung und die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) verwechselt.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:
Mit der Beitragsbemessungsgrenze wird der Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt. Einkommen, das über der Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung liegt, wird nicht mehr zum Berechnen des Krankenversicherungsbeitrags berücksichtigt.In 2010 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei 3750,00 €.
Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt):
Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) ist wichtig für Angestellte, die sich privat versichern möchten.
Um sich privat versichern zu können, müssen Angestellte drei Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze gelegen haben.
Wer sich in 2010 privat versichern möchte muss mit seinem Jahreseinkommen über folgenden Grenzen gelegen haben.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung im Jahr 2007: 47.700 EUR
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung im Jahr 2008: 48.150 EUR
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung im Jahr 2009: 48.600 EUR.
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung im Jahr 2010: 49.950 EUR.
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Ihre Anfrage bekomme ich recht zeitnah. In der Regel melde ich mich innerhalb von 48 Stunden um weitere Details abzusprechen.
Wenn mir alle Angaben vorliegen, werde ich ein Vergleichsangebot erstellen.
Es ist für mich selbstverständlich, auch eventuell notwendige Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen vorher zu erfragen, und diese bei dem Vergleich der privaten Krankenversicherung mit einzubeziehen.
In meinen Vergleichsangeboten berücksichtige ich neben Ihren Zielen, Wünschen und gesundheitlichen und wirtschaftlichen Vo
raussetzungen, auch meine langjährige praktische Erfahrung bei der Beratung. Wichtig für die Entscheidung sind außerdem die Versicherungsbedingungen, die Bilanzkennzahlen und die Geschäftspolitik der Gesellschaften.
Ich informiere mich regelmäßig über Tarifneuheiten und neue Veröffentlichungen bezüglich der Kennzahlen und Beschwerde-Statistiken, sowie sonstige relevante Änderungen bei den Versicherungsunternehmen. Neueste Gesetzgebungen fließen selbstredend mit ein.

Mein Vergleichsangebot erläutere ich Ihnen dann gern per Telefon oder in einem persönlichen Beratungsgespräch.
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Der gesamte Vorgang ist recht aufwendig und trotzdem für Sie kostenfrei.
Privat oder gesetzlich versichern?
Auf meiner Webseite finden Sie viele Informationen, die Sie für Ihre Entscheidung benötigen.
Sollte es für Sie jedoch angenehmer sein, mir Ihre Fragen direkt zu stellen, rufen Sie mich einfach an, oder nutzen Sie meinen Rückruf – Service!
Welcher TArif ist der Richtige?
Nachdem die Entscheidung für die private Krankenversicherung gefallen ist, geht es darum einen Tarif zu wählen. Wenn mehrer Personen versichert werden, kann es durchaus sinnvoll sein, verschiedene Gesellschaften auszuwählen.
Die Entscheidung ist gefallen, was nun?
Wenn Sie sich für eine Krankenversicherung entschieden haben, bekommen Sie zunächst von mir alle vertragsrelevanten Unterlagen,wie Versicherungsbedingungen und verschiedene Merkblätter.
Daraufhin wird der Antrag bei der Gesellschaft gestellt. Ein Antrag enthält persönliche Daten wie Adresse, Versicherungswunsch und
Gesundheitsangaben.
Außerdem erstelle ich ein Beratungsprotokoll, in dem alle durchgesprochenen Themen noch einmal kurz protokolliert werden.
Frühestens wenn der Antrag von der privaten Krankenversicherung angenommen wurde, beginnt die Versicherung.
Jetzt wird die alte Versicherung gekündigt.
Ich bleibe weiterhin ihr Ansprechpartner, wenn Sie das möchten, Sie bekommen jedoch auch noch die direkten Kontaktdaten zu Ihrer Versicherungsgesellschaft.
Arbeitgeberzuschuss zu ihrer privaten Krankenversicherung
Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte der privaten Krankenversicherung sowie der Pflegepflichtversicherung, maximal jedoch bis zum Höchstzuschuss.
Der maximale Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung berechnet sich nach dem Höchstsatz der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dieser beträgt zur Zeit 547,58 €.
Davon abgezogen werden die 0,9% Zusatzbeitrag für GKV –Versicherte( zur Zeit 33,08 €).
Hiervon die Hälfte ist der maximale Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung, also derzeit 257,25 €
Für die Pflegeversicherung zahlt der Arbeitgeber zurzeit maximal 35,83 €.
*Stand 7/2009 Daten ohne Gewähr
Rückstellungen in der privaten Krankenversicherung
Statistisch gesehen, ist das Risiko eines älteren Menschen krank zu werden, bzw. medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen, -und damit Kosten zu verursachen- höher als bei jüngeren Menschen.
Damit die private Krankenversicherung nicht jedes Jahr den Beitrag wegen des erhöhten Rikisos anpassen muss, werden von Anfang an sogenannte Altersrückstellungen gebildet.
Konkret heisst das, nur das Alter bei Versicherungsbeginn ist relevant zur Beitragsberechnung.

Spätere Beitragserhöhungen sind auf steigende Kosten im Gesundheitswesen, sowie eine steigende Lebenserwartung zurückzuführen.
Die Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung.
Die private Krankenversicherung unterzieht alle, die einen Antrag bei einer Gesellschaft stellen einer Gesundheitsprüfung in Form eines Fragebogens. Dieser muss ehrlich ausgefüllt werden und entscheidet über die Versicherungsfähigkeit.
In der Regel wird nach ambulanten Behandlungen in den letzen 3 bis 5 Jahre ( je nach Gesellschaft), stationär nach den letzten 5 bis 10 Jahren und nach psychotherapeutischen Maßnahmen in den letzen 10 Jahren gefragt.
Außerdem wird oft noch nach fehlenden, nicht ersetzten Zähnen und Zahnersatz, der älter als 5 Jahre ist, gefragt.
Manche Gesellschaften fragen zusätzlich noch nach bestehenden Krankheiten.
Eine ärztliche Untersuchung ist zumeist bei fehlender Vorversicherung, oder aus dem Ausland kommender Personen nötig.
Ich habe sehr viel Erfahrung mit der Gesundheitsprüfung und kann in der Regel ganz gut einschätzen, welche Diagnosen einen Risikozuschlag erfordern werden.








